Die Höhere Lehranstalt für Bautechnik vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und Kenntnisse über Entwurf, Dimensionierung und Gestaltung von Bauwerken. Weiters gibt sie Einblicke in die damit verbundenen Materialseinsätze und Fertigungsmethoden sowie in Baugesetze, Baunormen, Baukalkulation und Bauleitung. Durch die praxisnahe Ausbildung erfolgt eine Vorbereitung auf den Beruf bis hin zu Führungsaufgaben in Baubetrieben, Planungsbüros, öffentlichen Ämtern und in der Baustoffindustrie. Ausbildungsziel ist die Qualifikation als Techniker/-in im mittleren Management des Baugewerbes.
Ausbildungszweige
Höhere Abteilung Hochbau
Höhere Abteilung Tiefbau
Höhere Abteilung Bauwirtschaft
Die fünfjährige Ausbildung wird mit der Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen. Die ersten drei Jahrgänge vermitteln bautechnische Grundlagen. Die Spezialisierung in Hochbau, Tiefbau oder Bauwirtschaft erfolgt im 4. Jahrgang. Vor Eintritt in den 5. Jahrgang ist ein achtwöchiges Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren.
Aufnahmebedingungen
Informationen dazu finden Sie im Bereich Aufnahmebedingungen.
Berufsperspektiven und Berufsberechtigungen
Der Bautechniker findet im Hoch- und Tiefbau oder in der Bauwirtschaft seinen Aufgabenbereich. Die Ausbildung vermittelt die Grundlagen für diese drei Ausbildungszweige. Dem Bautechniker bietet sich eine Fülle beruflicher Möglichkeiten und verfügt zusätzlich über einen Lehrabschluss für das Bau-, Zimmerei-, Steinmetz- bzw. Brunnengewerbe. Er kann in Planungsbüros von Architekten oder Ingenieurkonsulenten, in den Bauabteilungen von Industriebetrieben, in Ämtern des Bundes, der Länder und der Gemeinden tätig sein. Nach entsprechenden Praxisjahren und nach Ablegung der Meisterprüfung darf er selbständig einen Gewerbebetrieb führen.
Berechtigung aufgrund des Ingenieurgesetzes 1990
Die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" wird dem Inhaber eines Reife- und Diplomprüfungszeugnisses verliehen, wenn er eine mindestens dreijährige einschlägige Praxis nachweisen kann, die höhere Fachkenntnisse voraussetzt.
Studienmöglichkeiten und Studienberechtigung
Die erfolgreich abgelegte Reife- und Diplomprüfung berechtigt zum Besuch einer Universität, einer Akademie sowie einer Fachhochschule.
Montag, 13.9.2010
Beginn des Schuljahres 2010/11
Termine Eignungstest
Termine Berufsreifeprüfung
Anmeldeformulare • Terminplan
Sprechstunden • Bildungsberatung
Berufsreifeprüfung • Intranet
Anleitung Individualfeedback





