An der HTL1 Bau und Design können Sie die Berufsreifeprüfung ablegen.

Anmeldeformulare

Termine Berufsreifeprüfung Abendkolleg und Allgemein

Sommertermin:
Mathematik schriftlich: 07.05.2024
Deutsch schriftlich: 02.05.2024
Fachbereich schriftlich: 03.05.2024
Mündliche Prüfungen: 14.06.2024

Herbsttermin:
Mathematik: 18.9.2024
Deutsch: 17.9.2024
Fachbereich: 16.9.2024
Mündliche Prüfungen: 18.10.2024

Wintertermin:
Fachbereich: 09.01.2024
Mathematik: 10.01.2024
Deutsch: 11.01.2024
Mündliche Prüfungen: 09.02.2024

Fristen zur Anmeldung

Jännertermin (= Jänner/Februar): 20. Oktober
Haupttermin (= Mai/Juni): 20. Dezember
Herbsttermin (= September/Oktober): 20. Juni

Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Kandidaten eher früher als zu den oben angeführten Terminen anmelden sollen.

Allgemeine Bestimmungen

Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes
  • Facharbeiterprüfung gem. § 7 des Land-und forstwirtschaftlichenBerufsausbildungsgesetzes
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • Schule für Gesundheits-und Krankenpflege
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits-und Krankenpflegegesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung
  • Land-und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des Land-undforstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • Dienstprüfung (§28 BDG bzw. § 67 VBG und mindestens 3 Jahre Dienstzeit)
  • Erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule, mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
  • Erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer-undErzieherbildung, mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
  • Erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführtenSonderform der genannten Schularten

Inhalt und Umfang der Berufsreifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

  • Deutsch – eine fünfstündige schriftliche standardistierte Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Klausurarbeit und hat sich mit dem Thema dieser Arbeit auf höherem Niveau auseinanderzusetzen.
  • Lebende Fremdsprache Englisch – eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung
  • Mathematik – eine viereinhalbstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit
  • Fachbereich – eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld und eine mündliche Teilprüfung  oder eine berufsbezogene Projektarbeit einschließlich einer Präsentation und Diskussion auf höherem Niveau und eine mündliche Teilprüfung.

Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.

Siehe auch „Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung“ der Bildungsdirektion für OÖ.

Zulassung zur Berufsreifeprüfung

Das Ansuchen um Zulassung ist bei der für Sie zuständigen Schule einzureichen.

Vom Anmeldemodus zum Zeugnis

1. Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung stellen:

Formular S1 Zwecks Klärung/Unklarheiten des Fachbereichs vorher telefonisch Kontakt aufnehmen. Während des Unterrichtsjahres (ausgenommen Ferienzeiten) Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

2. Gebühren begleichen:

  • € 14,30 Vergebührung des Ansuchens für das Finanzamt (sofort bei Anmeldung fällig)
  • € 14,30 Vergebührung des Gesamtzeugnisses für das Finanzamt
  • Die Prüfungsgebühren der einzelnen Gegenstände werden per Schreiben rechtzeitig bekannt gegeben.

3. Zulassung wird von Schulleitung an den Prüfungskandidaten geschickt:

Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich

  • nach den Zulassungsbedingungen (Teil A am Formular S1)
  • oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss. (detaillierte Tätigkeitsbeschreibung von der Firma muss beigelegt werden)

Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Beachten Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!

Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom-und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.

4. Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung

Teilprüfungen sind in den folgenden Fächern abzulegen:

  • Deutsch (fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung )
  • Englisch (fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung)
  • Mathematik (viereinhalbstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit)
  • Fachbereich: umfasst eine mindestens fünfstündige Klausurarbeit oder eine Projektarbeit einschließlich einer Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung)

Es muss mindestens eine Teilprüfung an der HTL 1 Bau und Design vor der Externisten Reifeprüfungskommission abgelegt werden.

Anerkennung von Teilprüfungen

Teilprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie kommissionell und mit Genehmigung der Bildungsdirektion für OÖ.

  • an einer Erwachsenenbildungsanstalt (WIFI, BFI, etc. ) oder
  • im Rahmen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule abgelegt wurden.

Die Fachbereichsteilprüfung wird gem. § 3 (2) anerkannt bei abgelegter Meisterprüfung oder Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule. Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule bzw. auf der Homepage. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post oder Mail geschickt werden.

Anmeldeschluss:

  • Haupttermin (= Mai/Juni): spätestens 20.Dezember
  • Herbsttermin (= Ende September / Oktober): spätestens 20. Juni
  • Jännertermin (= Jänner/Februar): spätestens 20. Oktober

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der PrüfungskandidatInnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.

5. Prüfungsgebühr begleichen:

Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 4-5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin ein Schreiben mit den genauen Daten (Verwendungszweck: „BRP-Prfg. am …“) zum begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.

6. Ablegung der Teilprüfung:

Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich

  • ordnungsgemäß angemeldet haben,
  • einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
  • eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.

7. Wiederholung einer Teilprüfung:

Das Wiederholen einer Teilprüfung ist jeweils nach Ablauf von 2 Monaten dreimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

8. Gesamtzeugnis:

Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Vorlage aller Zeugnisse (auch per Mail möglich) der Teilprüfungen. Vergebührung: € 14,30 bei Erhalt des Zeugnisses.

Berufsreifeprüfung – Prüfungsablauf

Wer darf antreten:

  • Anmeldung und Einzahlung der Prüfungsgebühr (Nachweis mitbringen) ist erfolgt.
  • Identifikation durch amtlichen Lichtbildausweis ist gegeben.
  • Kandidatinnen / Kandidaten müssen prüfungsfähig sein. Hinweis: Mit Erhalt der Aufgabenstellung muss die Prüfung gewertet werden.

Schriftliche Prüfung:

  • Raumeinteilungen hängen beim Eingang im Erdgeschoß
  • Kandidatinnen / Kandidaten nehmen Platz.
  • Verlassen des Raumes ist jeweils nur für maximal 5 Minuten – Aufsuchen der Toilette – gestattet.
  • Es darf nur ausgegebenes, gestempeltes Papier verwendet werden. Alle Unterlagen inkl. Angabezettel müssen nach Beendigung der Arbeit abgegeben werden. Die Anzahl der beschriebenen Blätter / Bögen vermerken die Kandidatinnen / Kandidaten auf dem Umschlagbogen.
  • Es darf nicht mit Bleistift geschrieben werden. Ausnahme: Grafik

Beurteilung der Arbeit:

  • Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt! Es ist jedoch ein Prüfungstermin verwirkt!
  • Im Falle einer negativen Beurteilung wird ein Bescheid per Rsb-Brief zugestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Fachbereich und dem Gegenstand Deutsch. Hier wird der Bescheid nur nach negativer Gesamtbeurteilung, also nach der mündlichen Prüfung, zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, die betreffende Teilprüfung dreimal zu wiederholen. Für den gewünschten Prüfungstermin muss wiederum eine schriftliche Anmeldung (auch per Mail möglich) erfolgen.
  • Wenn eine negative Beurteilung in Mathematik vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Kompensationsprüfung (schriftliche Beantragung), die ca. 14 Tage nach der schriftlichen Prüfung stattfindet.

Mündliche Prüfung:

  • Genauer Prüfungszeitpunkt wird bei der Anwesenheitskontrolle um 7.45 Uhr bekannt gegeben.
  • Das Prüfungsergebnis wird am Ende des Prüfungstages mitgeteilt.

Durchführung einer Projektarbeit

Durchführung einer Projektarbeit als Teilprüfung aus dem Fachbereich der Berufsreifeprüfung (nach § 3 Abs. 1 Z4 und Abs. 3 Z1)

Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes.

Zusätzlich enthält die Teilprüfung Fachbereich eine mündliche Prüfung, die sich auf das Thema der Projektarbeit (einschließlich des fachlichen Umfeldes) bezieht und gleichfalls eine Auseinandersetzung auf höherem Niveau darstellt.

1. Die Projektarbeit ist ein abschließender Leistungsnachweis einer Beschäftigung mit einem aus dem Berufsfeld kommenden Thema auf höherem Niveau. Die Projektarbeit kann fächerübergreifend sein und ist in praxisnaher Form zu gestalten („reales“ Thema aus dem Berufsumfeld).

Die Projektarbeit ist eine in sich geschlossene Arbeit, die als Einzelarbeit abzugeben ist. Die Zusammenarbeit mehrerer Kandidat/innen im Team empfiehlt sich besonders bei Projekten mit Dritten (Firmen, Instituten etc.).  Bei Kandidatenteams hat jeder Kandidat/jede Kandidatin eine einzelne Arbeit abzugeben, die als Einzelleistung beurteilt wird.

Eine Verbindung mit grundsätzlichen Basisqualifikationen, die jedem Berufsfeld zuordenbar sind, wie „Betriebswirtschaft“ oder „Angewandte Informatik“, ist möglich, aber nicht verbindlich.

Wesentliche Merkmale der Projektarbeit sind selbständiges Arbeiten und die Realisierung eigener Ideen im vorgegebenen Rahmen. Die schriftliche Ausarbeitung soll einen Umfang von 25 bis 50 Seiten haben.

2. Zeitstruktur
Der Rechtsträger des anerkannten Lehrgangs zur Vorbereitung auf eine Teilprüfung der Berufsreifeprüfung hat spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin der zuständigen Bildungsdirektion die für die Vorsitzführung in Aussicht genommene Person vorzuschlagen. Die Bildungsdirektion hat binnen vier Wochen die namhaft gemachte Person oder einen anderen fachkundigen Experten des öffentlichen Schulwesens mit der Vorsitzführung zu betrauen (siehe § 8a des BRP-Gesetzes). Diese Zeitläufe gelten auch für die Projektarbeit.

Daraus ergibt sich folgerichtig, dass die Kandidat/innen die Projektarbeit mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin beantragen müssen. Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Zulassung durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission (siehe  § 4 (2) des BRP-Gesetzes). Für den Fall, dass noch keine formale Zulassung durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission vorliegt und der Kandidat/ die Kandidatin die Projektarbeit im Rahmen eines anerkannten Vorbereitungskurses erstellen möchte, ist die Themenstellung der Projektarbeit einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes – vom Rechtsträger gemäß § 8 Abs. 1 BRPG – gleichzeitig mit dem Vorschlag des für die Vorsitzführung in Aussicht genommenen fachkundigen Experten der Bildungsdirektion zu übermitteln. In diesem Fall ist die Themenstellung einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes vom Landesschulrat im Hinblick auf die geforderte Gleichwertigkeit bzw. das höhere Niveau zu überprüfen und bei Nichtentsprechen  die Neuvorlage zu veranlassen.

Die Korrektur und Beurteilung der abgegebenen Projektarbeit hat  in Anlehnung an die Reife- und Diplomprüfung in einem Zeitraum von 3 bis 7 Wochen zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Präsentation und Diskussion der Arbeit terminlich gemeinsam mit dem mündlichen Prüfungsteil der Fachprüfung der Berufsreifeprüfung anzusetzen (kann, aber muss nicht sein – siehe RS 14/2011).

3. Die Aufgabenstellung hat einen umfangreichen praxisadäquaten Arbeitsauftrag zu enthalten. Es muss gewährleistet sein, dass relevante Kompetenzen aus dem Berufsfeld des Kandidaten eingesetzt und auf höherem Niveau behandelt werden.

Die Aufgabenstellung hat sich an folgenden Kriterien zu orientieren:

  • Fachlicher Schwerpunkt;
  • Die Aufgabenstellung ist schriftlich vorzulegen;
  • Gewissenhafte Strukturierung der Arbeit;
  • Detaillierte Zeitplanung (mit Projekt-„Meilensteinen“ etc.);
  • Dokumentation;
  • Beindruckende, nicht zu fachspezifische Präsentation.

4. Die Struktur der Projektarbeit ist wie folgt anzulegen:

  • Titelblatt (Titel, Verfasser/in, Betreuer/in, Projektpartner – falls gegeben, Datum);
  • Eidesstattliche Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeit;
  • Kurzbeschreibung;
  • Inhaltsverzeichnis;
  • Zielsetzungen und Aufgabenstellung (Fließtext);
  • Beschreibungen, Skizzen, Berichte, Kalkulationen, Berechnungen, Projektmanagement;
  • Ergebnisse (auf die Zielsetzungen bezogen);
  • Zusammenfassung;
  • Quellen- und Literaturverzeichnis;
  • Abbildungsverzeichnis;
  • Ausarbeitung einer Präsentationsunterlage.

5. Die Beurteilung der Projektarbeit. Beurteilt werden soll nach folgenden Faktoren:

  • Fachkompetenz (Erfassung der Aufgabenstellung, vollständige Durchführung der Aufgaben, Erkennen von Zusammenhängen zwischen Fachgebieten, Eigenständigkeit der Lösungsansätze);
  • Methodenkompetenz (Wahl der Lösungsansätze, Berücksichtigung der Arbeitsmethoden im Berufsfeld, Art der Präsentation);
  • Sprachkompetenz (Ausdrucksweise, Gestaltung der Kurzbeschreibung und Zusammenfassung, Dokumentierfähigkeit wie Sorgfalt, Gestaltung, Vollständigkeit, Ausdrucks- und Diskursfähigkeit bei der Präsentation und Diskussion);
  • Selbstkompetenz (organisatorische Fähigkeiten, siehe oben, Eigenmotivation).

6. Ein Abbruch der Projektarbeit ist im Normalfall nicht möglich. In besonderen Fällen, die nicht im Verantwortungsbereich der Kandidaten liegen dürfen, ist ein Abbruch von der Prüfungskommission ehestens anzuordnen und ein Thema und Termin für die Klausurarbeit anzusetzen.

7. Formularvorschläge: Formular Genehmigung einer Projektarbeit

Zuständige Professoren

Deutsch / Englisch: Die Zuteilung erfolgt nach der Anmeldung. Die Sprechstunden können auf unserer Website nachgelesen werden.

Mathematik: Die Zuteilung erfolgt nach der Anmeldung. Die Sprechstunden können auf unserer Website nachgelesen werden.

Fachbereich Bautechnik:
Zuteilung des zuständigen Professors erfolgt nach der Anmeldung

Fachbereich Kunst und Design:
Zuteilung des zuständigen Professors erfolgt nach der Anmeldung

Allgemeine Fragen:
Beantwortet gerne Frau Latsch im Sekretariat, Tel.: 0732/66 26 02-13
Email: karin.latsch@bildung.gv.at

Berufsreifeprüfung Deutsch

Seit 2011 sind die Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung in Deutsch kompetenzorientiert durchzuführen; seit April 2017 wird die Berufsreifeprüfung zentralisiert nach dem Format der standardisierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) durchgeführt.

Alle BRP-Kandidatinnen und -Kandidaten legen eine schriftliche Prüfung im Format der SRDP in Deutsch ab, weiters ist eine mündliche Prüfung (Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit) zu absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb/zb/berufsreifepruefung.html

https://www.srdp.at/zweiter-bildungsweg/

Hilfsmittel: Duden oder Österreichisches Wörterbuch

Berufsreifeprüfung Englisch

Information für Kandidaten/innen

Wahlweise schriftliche oder mündliche Prüfung

Prüfungsgrundlagen:

Sprachbeherrschung auf GERS Niveau B2

Themenkatalog entspricht den Anforderungen für die Standardisierte Reife- und Diplomprüfung.

  • Personal Issues
  • Society
  • Media & Modern Technology
  • Education & Work
  • Global Issues
  • Living Spaces

Bitte setzen Sie sich bezüglich Prüfungsablauf und optimaler Vorbereitung (z.B. Kursbuch, Schwerpunkt etc.) rechtzeitig mit dem Prüfer/Prüferin in Verbindung

Schriftliche Prüfung

Dauer 5 Stunden, die Verwendung von Wörterbüchern ist gestattet

Textsorten lt. Vorgaben

Mündliche Prüfung

Die standardisierte mündliche Prüfung dauert mindestens 10 Minuten. (exkl. Vorbereitung)

2 Themenbereiche zur Auswahl

Monologischer- und Interaktionsteil

Berufsreifeprüfung Mathematik

Information für Kandidat/innen

Schriftliche Prüfung im Umfang einer standardisierten schriftlichen Matura, Dauer 4,5 Stunden.

weitere Informationen unter: https://www.srdp.at/zweiter-bildungsweg/

Berufsreifeprüfung Fachbereich BAUTECHNIK

Information für Kandidaten/innen – Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil

Grundlagen

  • Baukonstruktionslehre  Riccabona  Teil 1-4, einschlägige Normen und OÖ- Baugesetze
  • Bauplatz
  • Gründung
  • Aufgehendes Mauerwerk
  • Decken
  • Holzbau
  • Dächer – Dachgeschossausbau
  • Stiegen
  • Ausbauarbeiten
  • Hauskanalisation
  • Bauphysik, Baubiologie

Schriftliche Prüfung

  • Dauer 5 Stunden, die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet
  • Arbeitsaufgaben werden schriftlich vorgelegt
  • Erarbeiten von baureifen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen

Mündliche Prüfung

  • Vorbereitungszeit min. 15 Min
  • Dauer der Prüfung –  so lange, bis der Prüfer/in einen sicheren Eindruck gewinnt
  • Zwei Aufgabenstellungen werden dem/der Kandidaten/in vorgelegt, eine davon muss gewählt werden.

Berufsreifeprüfung Fachbereich KUNST und DESIGN

Information für Kandidaten/innen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil

A) Grundlagen

  • Vergleichende Stilkunde und ikonologische Entwicklungen
  • Erweiterter Kunstbegriff
  • Neue Bereiche der bildenden Kunst
  • Theorie der Gestaltung
  • Methoden der Werkinterpretation
  • Kreativitätstheorien und –modelle
  • Präsentationsformen
  • New Media Engineering
  • Mediengeschichte und Medientheorie
  • Projektmanagement
  • Farbenlehre

Schriftliche Prüfung

  • Dauer 5 Stunden
  • Vorlage der Arbeitsaufgaben erfolgen schriftlich

Mündliche Prüfung

  • Vorbereitungszeit min. 15 Min
  • Dauer der Prüfung so lange, bis der Prüfer/in einen sicheren Eindruck gewinnt.
  • Zwei Aufgabenstellungen werden dem/der Kandidaten/in vorgelegt, eine davon muss gewählt werden.