Die Höhere Lehranstalt für Bautechnik vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und Kenntnisse über Entwurf, Dimensionierung und Gestaltung von Bauwerken. Weiters gibt sie Einblicke in die damit verbundenen Materialseinsätze und Fertigungsmethoden sowie in Baugesetze, Baunormen, Baukalkulation und Bauleitung. Durch die praxisnahe Ausbildung erfolgt eine Vorbereitung auf den Beruf bis hin zu Führungsaufgaben in Baubetrieben, Planungsbüros, öffentlichen Ämtern und in der Baustoffindustrie. Ausbildungsziel ist die Qualifikation als Techniker/-in im mittleren Management des Baugewerbes.

Ab dem 3. Jahrgang erfolgt eine Vertiefung in den Ausbildungsschwerpunkten Hochbau, Holzbau, Tiefbau und Bauwirtschaft. Mit der Entscheidung für die Englischklasse Bautechnik (Aufnahme vorbehaltlich Motivationsgespräch) entfällt die Wahl des Ausbildungsschwerpunktes, die Klasse wird gemeinsam vom 1. bis 5 Jahrgang im Lehrplan Bautechnik – Hoch- und Tiefbau geführt. Die fünfjährige Ausbildung wird mit der Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen. Vor Eintritt in den 5. Jahrgang ist ein achtwöchiges Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren.

Anmeldung

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2024/25: bis 08.03.2024

Vorläufige Anmeldung ab 15.01.2024 möglich, die Anmeldung wird jedoch erst durch Abgabe des Originals der Semesternachricht rechtsverbindlich.

Zur Anmeldung mitzubringen sind:

  • Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt)
  • Schulnachricht im Original (Das Original wird gestempelt, mit der Bezeichnung „Wunschschule“ versehen und zurückgegeben.)
  • Kopie der Schulnachricht
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der E-Card
  • Einwilligung Datenschutzverordnung
  • 2,00 Euro Portogebühren

Die Reihenfolge der Anmeldung hat auf die Reihung der Aufnahmewerber/-innen keinen Einfluss.

Wir empfehlen die Anmeldeunterlagen inkl. original Schulnachricht per Post zu übermitteln. Bitte legen Sie ein frankiertes Rücksendekuvert bei. Die abgestempelte Schulnachricht wird Ihnen wieder in Ihrem Kuvert zurückgeschickt.

Natürlich können Sie auch die Anmeldeunterlagen inkl. original Schulnachricht persönlich zu folgenden Zeiten vorbeibringen: Mo.-Fr.: 8:00-12:00 Uhr.

Voraussetzungen

Aufnahme und vorläufige Schulplatzzuweisung: ab Mitte April 2024

Aufgrund der Noten der Schulnachricht werden die Bewerber/Bewerberinnen nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird ihnen nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung ein Schulplatz vorläufig zugewiesen.

Um eine definitive Aufnahme zu garantieren, darf keine wesentliche Verschlechterung im Jahreszeugnis auftreten!

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe (Ausnahme: Eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ in Gegenständen wie z.B. Latein, die an unserer Schule nicht mehr weiter geführt werden, hindert nicht an einer Aufnahme).

Die Bekanntgabe der aufgenommenen Bewerber/Bewerberinnen erfolgt postalisch.

Bei einer Absage kontaktieren Sie bitte Ihre Zweitwunschschule oder die Schulservicestelle bei der zuständigen Bildungsdirektion, bzw. informieren Sie sich unter berufsbildendeschulen.at.

Falls Sie das Schulplatzangebot nicht annehmen wollen, bitten wir um umgehende schriftliche oder telefonische Verständigung. Ihre Abmeldung kann vielleicht einem abgewiesenen Bewerber/Bewerberin einen Schulplatz ermöglichen.

Abgabe/Vorlage der Schulerfolgsbestätigung: bis 01.07.2024

Diese ist von allen Bewerbern/Bewerberinnen erforderlich – per Mail oder Fax, kein Original erforderlich. Die Schulerfolgsbestätigung (vorläufiges Jahreszeugnis) wird vom Klassenvorstand/von der Klassenvorständin nach der Schlusskonferenz ausgestellt und mit Schulstempel und Unterschrift bestätigt.

Bewerber/Bewerberinnen, die zu diesem Zeitpunkt bereits ein Zeugnis der 8. Schulstufe zur Verfügung haben, übermitteln bis zu o.a. Termin eine Kopie des Jahreszeugnisses.

Aufnahmeprüfung: 02.07 – 03.07.2024

Die Aufnahmeprüfung ist nicht zu verwechseln mit dem Eignungstest für die Abteilungen Grafik- und Kommunikationsdesign und Medien – Multimedia.

Sie ist nur erforderlich für

  • Schülerinnen und Schüler der neuen Mittelschule mit grundlegender Allgemeinbildung ab der Note Befriedigend ohne Konferenzbeschluss in Deutsch, Englisch und Mathematik
  • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule (Pilotprojekt) „Standard“ ab der Note Befriedigend
  • Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der 2. Leistungsgruppe ab der Note Befriedigend ohne Konferenzbeschluss
  • Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der 3. Leistungsgruppe

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe des vorläufigen Jahreszeugnisses an der Wunschschule. Es erfolgt seitens der Schule keine Verständigung.

Weitere Informationen zu den Aufnahmebedingungen betreffend Zeugnis-Noten für das kommende Schuljahr erhalten Sie im Sekretariat.

Schriftliche Aufnahmeprüfung:
Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!

  • 08:00 Uhr in Deutsch
  • 09:15 Uhr in Englisch
  • 10:30 Uhr in Mathematik

Mündliche Aufnahmeprüfung:
Diese ist nur erforderlich, wenn die schriftliche Prüfung negativ ist.
Die genauen Einteilungen zu den Prüfungen werden am jeweiligen Prüfungstag in der Schule durch Aushang bekannt gegeben.

Die Aufnahmeentscheidung für Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmeprüfung absolviert haben, erfolgt von 08.07. bis 12.07.2024 und wird postalisch kommuniziert.

Erreichbarkeit des Sekretariats:

Mo – Do 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 7.30 – 13.30 Uhr
Tel: 0732 662602, Email: office@htl1.at
In den Ferien (Weihnachten, Semester, Ostern, Sommer) gibt es geänderte Öffnungszeiten.

Lehrinhalte

Lehrinhalte Hochbau

Der Ausbildungszweig Hochbau vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Planung und Ausführung von Hochbauten und deren verschiedenen Bauweisen, wie Massiv-, Leicht- und Fertigteilbau einschließlich aller Ausbauarbeiten, der Themenbereiche Bauphysik und Baubiologie.

Lehrinhalte Holzbau

Der Ausbildungszweig Hochbau – Holzbau vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Planung und Ausführung von Hochbauten mit einem Schwerpunkt auf Holzbau.

Lehrinhalte Tiefbau

Die Ausbildung erfolgt in allen Fachgebieten des Ingenieurbaues und Infrastrukturbaus: Verkehrswegebau, Grundbau, Wasserbau und Siedlungswasserbau, Fächer des konstruktiven Ingenieurbaues wie Stahlbetonbau, Holzbau, Stahlbau und Brückenbau.

Durch diese Ausbildung in allen Fächern des Ingenieurbaues sind die Berufsmöglichkeiten der Absolventen in allen Gebieten des Bauwesens und auch im konstruktiven Hochbau gegeben.

Konstruktion, Infrastruktur, Grund- und Wasserbau, Bauwerke – neben den Grundlagen aller Teilbereiche der Bautechnik befasst sich der Schwerpunkt Tiefbau mit der Planung, Dimensionierung und Errichtung von Infrastrukturanlagen (Straßen, Tunnels, Seilbahnen, Eisenbahnen, Brücken), Wasserbauten (Siedlungswasserbau, Wasserspeicher, Brunnen, Wehranlagen) und Gründungen.

Baufirmen und -konzerne, Ingenieurbüros, Tragwerks- und Verkehrsplaner suchen Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunktes Tiefbau.

Lehrinhalte Bauwirtschaft

Die Komplexität der Planungs- und Ausführungsprozesse bei der Abwicklung von Bauvorhaben nimmt ständig zu. Der Ausbildungszweig Bauwirtschaft soll den Schülern zusätzlich zum fundierten Fachwissen die erfolgreiche Steuerung der wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Einflussfaktoren dieser Planungs- und Ausführungsprozesse vermitteln.

Er soll die Schüler in die Lage versetzen, Problemstellungen in einem größeren Zusammenhang zu erkennen und diese Zusammenhänge zu analysieren. Darauf aufbauend sollen Steuerungsmethoden und Lösungsstrategien entwickelt und die Ergebnisse dargestellt werden können.

Stundentafel Höhere Abteilung Bautechnik

Berufsperspektiven und Berechtigungen

Berufsperspektiven und Berufsberechtigungen

Der Bautechniker findet im Hoch- und Tiefbau oder in der Bauwirtschaft seinen Aufgabenbereich. Die Ausbildung vermittelt die Grundlagen für diese drei Ausbildungszweige. Dem Bautechniker bietet sich eine Fülle beruflicher Möglichkeiten und er verfügt zusätzlich über einen Lehrabschluss Maurer bzw. Maurerin. Er kann in Planungsbüros von Architekten oder Ingenieurkonsulenten, in den Bauabteilungen von Industriebetrieben, in Ämtern des Bundes, der Länder und der Gemeinden tätig sein. Nach entsprechenden Praxisjahren und nach Ablegung der Meisterprüfung darf er selbständig einen Gewerbebetrieb führen.

Studienmöglichkeiten und Studienberechtigung

Die erfolgreich abgelegte Reife- und Diplomprüfung berechtigt zum Besuch einer Universität, einer Akademie sowie einer Fachhochschule.