Thomas Schwarz
(Vorsitzender)
Maria Seher
(Stellvertreterin und Schriftführerin)
Christian Luger
Markus MoserRoland RittsteigerAndreas Seitl

Aufgaben der Personalvertretung laut PVG (Bundes-Personalvertretungsrecht):

Grundsätzlich sind die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.

Mitwirkungsrechte bei:

  • Durchführung und Überwachen der Einhaltung von Vorschriften über den Dienstnehmerschutz
  • Übernahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
  • Ernennungen und Überstellung
  • Auswahl für eine Aus- oder Fortbildung
  • Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten
  • Maßnahmen, die im Interesse der Gesundheit sind
  • Gewährung von Vorschüssen und Aushilfen
  • Gewährung von Sonderurlauben
  • Anordnung von Überstunden
  • Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Untersagung einer Nebenbeschäftigung
  • Errichtung und Umbau von Amtsgebäuden

Einvernehmen ist herzustellen:

  • in allgemeinen Personalangelegenheiten
  • bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • bei der Einführung von Systemen zur automationsunterstützten Datenermittlung
  • bei der ergonomischen Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze
  • bei der Anschaffung technischer Geräte
  • bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der Festlegung der Maßnahme